Werte Gäste! – unser Hallenbad kann neu gebaut werden!
Es freut uns, dass nunmehr vom Land Oö. mitgeteilt wurde, dass ein Neubau des Hallenbades der Vorzug gegenüber einer etappenweisen Sanierung gegeben wird. Der Gemeinderat sich in der Sitzung vom 18.o7.2024 einstimmig dafür ausgesprochen, basierend auf der Neubau-Studie, an der Planung und Finanzierung in enger Abstimmung mit dem Land Oö. weiterzuarbeiten.
Wie geht es nun konkret weiter?
Für das gemeinsam mit dem Land Oö. abzuführende Kostendämpfungsverfahren sind weitere Detailplanungen erforderlich. Danach wird vom Land Oö ein förderfähiger Kostenrahmen bekanntgegeben. Sodann ist die Finanzierung sicherzustellen. Diese Schritte sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Anschließend kann mit der Ausschreibung der Abbruch- und Neubauarbeiten begonnen werden sodass ein Baustart für Ende 2025 angepeilt wird.
Um die Abbrucharbeiten in der Zwischenzeit erledigen zu können, wird das Schulschwimmen nur mehr bis zu den Semesterferien 2025 möglich sein.
Wir freuen uns auf eine neue Badeanlage!
Derzeit findet ausschließlich das über die Schulen organisierte Schulschwimmen statt.
Werte Gäste!
Mit Erwerb einer Eintrittskarte schließen Sie mit der Badeanstalt einen Badebesuchsvertrag ab und erkennen damit die folgende Badeordnung als Vertragsinhalt an.
1. Pflichten der Badeanstalt
1.1. Gewährung der Benutzung der Anlagen, Gefahrtragung der Gäste
1.2. Öffnungszeiten und Zutrittsgewährung
1.3. Zustand und Bedienung der Anlagen
1.4. Kontrolle der Einhaltung der Badeordnung
Die Badeanstalt kontrolliert im Rahmen des Zumutbaren mit Hilfe ihres zuständigen Personals die Einhaltung der Badeordnung durch Gäste und sonstige, sich auf dem Gelände der Badeanstalt aufhaltende Personen. Wird ordnungswidriges Verhalten festgestellt, werden die betreffenden Personen verwarnt und können erforderlichenfalls des Geländes verwiesen werden.
1.5. Hilfe bei Unfällen
Kommt es zu einem Unfall, leitet die Badeanstalt mithilfe ihres zuständigen Personals im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Hilfsmaßnahmen ein. Erste Hilfe Materialien stehen im Bedarfsfall beim Bademeister zu Verfügung. Bei Unfällen ist jeder Badegast laut Gesetz verpflichtet, bis zum Eintreffen qualifizierter Rettungskräfte Erste Hilfe zu leisten.
Unfälle sind auf jeden Fall dem Bäderpersonal zu melden.
1.6. Hilfe bei der Abwehr angezeigter Gefahren
Wird der Badeanstalt, insbesondere dem zuständigen Personal, von Gästen eine drohende Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Gästen glaubhaft gemacht, ist die Badeanstalt mithilfe ihres Personals im Rahmen des Zumutbaren bemüht, diese Gefahr abzuwenden.
1.7. Keine Möglichkeit zur Beaufsichtigung Minderjähriger, Unmündiger, Behinderter und Nichtschwimmer
1.8. Haftung der Badeanstalt
2. Pflichten der Gäste
2.1. Eintrittskarten, Wertkarten, Schlüssel; Entgelte
2.2. Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer und behinderte Personen
2.3. Aufsicht bei Gruppenbesuchen
2.4. Anweisungen des Personals der Badeanstalt
2.5. Hygienebestimmungen
2.6. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
2.7. Sprungbereich, Benutzung von Becken, Rutsche etc.
2.8. Einbringung und Verlust von Gegenständen, Abstellen von Fahrzeugen
2.9. Benützung von Zusatzeinrichtungen
2.10. Meldepflichten / Hilfeleistungspflicht
2.11. Verzehr von Speisen, Alkohol und Getränken
2.12. Sonstiges
Der Bürgermeister:
Lenzing, am 17.05.2018
Die Schwimmhalle verfügt über ein großes Sportbecken (10 x 25 Meter) mit einer Tiefe von 1,4 bis 1,8 Meter, ein Nichtschwimmerbecken (8 x 8 Meter) mit einer Tiefe von 0,65 bis 1,40 Meter sowie einem großzügigen Eltern-& Kindbereich mit zwei Becken, die durch eine Wasserrutsche verbunden sind.
Die Sauna ist bis auf Weiteres findet kein Saunabetrieb statt.
Mit der OÖ. Familienkarte erhalten Sie bei der Kassa vergünstigten Eintritt auf das Tagesticket [Eltern + Kind(er) oder Großeltern + Kind(er)].
Sauna | Tarife 2020 in EUR |
---|---|
Erwachsene | EUR 12,80 |
Kinder 6 – 14 J., Lehrlinge, Studenten, Zivis, Präsenzdiener, Invalide | EUR 8,50 |
Senioren ab 60/ 65 J. | EUR 10,50 |
Jahreskarte Erwachsene | EUR 389,00 |
Jahreskarte Ermäßigte | EUR 240,00 |
Kurztarif 2 Std. vor Saunaschluss | EUR 9,90 |
Werte Gäste!
Die Saunaordnung ist sowohl am Kasseneingang als auch vor dem Eingang in das Saunaareal ausgehängt. Mit dem Erwerb einer Sauna-Eintrittskarte erkennen die Besucher die Verbindlichkeit dieser Saunaordnung vorbehaltlos an.
Die Benutzung der Sauna steht grundsätzlich allen Personen frei, die den gültigen Eintrittspreis entrichten und über die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine risikolose Benützung der Sauna verfügen.
Kein Eintritt für:
Über individuelle Einschränkungen bei Zutrittsermächtigungen in die Sauna entscheiden Betriebsleiter, dessen Vertretung oder andere anwesende Mitarbeiter der BadeOASE.
1. Allgemeines:
2. Hygiene:
3. Saunakabinen, Dampfbad und Bio-Sauna:
4. Ruheraum und gemeinsamer Aufenthaltsraum:
5. Meldungen, Hilfeleistungen, Fahrzeuge:
Diese Saunaordnung wurde vom Gemeinderat der Marktgemeinde Lenzing beschlossen und tritt mit Aushang in Kraft.
Wir freuen uns, dass Sie Gast der Sauna in der BadeOASE Lenzing sind und wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt!
Der Bürgermeister:
Lenzing, am 11.06.2018
Bis auf Weiteres findet kein Solarium-Betrieb statt.
Das Ergoline Advantage 400 SUPER POWER ist mit einer Body-Form-Plus-Liegefläche ausgestattet. Mit Hilfe des NeckTan, den in die Liegefläche integrierten Reflektor, wird auch die schwer erreichbare Schulter- und Nackenregion intensiv gebräunt. Für Kurzweiligkeit sorgt der MP3-Anschluss mit eingebauten Lautsprechern.
Alle Geräte sind mit Climatronic – dem intelligenten Lüftungs-System der neuen Ergoline-Serie ausgestattet.
Solarium | TARIFE 2019 IN EUR |
---|---|
Solarium I einmalige Benützung | EUR 7,50 => 14 min. |
Solarium II einmalige Benützung modernste Ergoline Sandwich-Geräte |
EUR 8,50 => 12 min. |
1 Zehnerblock für Solarium I | EUR 69,00 |
1 Zehnerblock für Solarium II | EUR 79,00 |
Geschäftsführung
Bademeister
Bademeisterin und Kassadienst
© BADE OASE LENZING
F. Stelzhamer-Straße 23
4860 Lenzing
07672 /92 955 32
amtsleitung@lenzing.or.at
NOCH MEHR ERHOLUNG GEWÜNSCHT?
Gönnen Sie sich eine Massage. Von Kopf bis Fuß entspannen bei MARTINA SCHÖN
KULINARIUM:
SCHARKHAUS LENZING.
Hier bleiben Sie gewiss nicht im Trockenen.
Die BadeOase Lenzing ist für Schulen nach Reservierung wie folgt verfügbar:
Lenzing 2022 | Hallenbad | Sauna |
---|---|---|
Montag | Geschlossen | Geschlossen |
Dienstag | 8.00 – 14.00 | Geschlossen |
Mittwoch | 8.00 – 14.00 | Geschlossen |
Donnerstag | 8.00 – 14.00 | Geschlossen |
Freitag | 8.00 – 14.00 | Geschlossen |
Samstag | Geschlossen | Geschlossen |
Sonn- und Feiertag | Geschlossen | Geschlossen |
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden sämtliche Daten, die wir von Ihnen verarbeiten, in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (insbesondere DSG und DSGVO) vertraulich behandelt. Sämtliche Mitarbeiter der Marktgemeinde Lenzing, unsere Auftragsverarbeiter und deren Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.
Zur Sicherheit und zum Schutz Ihrer Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Veränderung, Löschung oder Weitergabe ergreifen wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM´s) im Sinne des Art. 32 DSGVO.
In Erfüllung unsere Informationspflicht gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erhalten Sie nachfolgend Informationen über den Verwendungszweck Ihrer Daten, Ihre Rechte gegenüber dem Verantwortlichen und vieles mehr:
Verantwortlicher iSd. Art. 4 Ziffer 7 DSGVO ist die Marktgemeinde Lenzing, Hauptplatz 10, 4860 Lenzing, www.lenzing.ooe.gv.at, marktgemeinde@lenzing.or.at.Homepage: www. lenzing.ooe.gv.at
Gemäß Art. 37 DSGVO iVm. § 57 DSG ist für Gemeinden die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zwingend vorgesehen.
Datenschutzbeauftragter der Gemeinde/des Verantwortlichen ist die
GEMDAT OÖ GmbH und Co KG, Schiffmannstraße 4, 4020 Linz, +43 732 36993 – 0, www.gemdat.at, dsgvo@gemdat.at
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Ziffer 1 DSGVO all jene Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen.
Darunter fallen z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum, aber auch Fotos, IP-Adressen und Standortdaten.
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten halten wir die Grundsätze des Art. 5 DSGVO ein. Dies sind: Rechtmäßigkeit, Speicherbegrenzung, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Datensicherheit.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde erfolgt rechtmäßig iSd. Art. 6 DSGVO, nämlich:
Bei Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedarf es für eine gültige Einwilligung der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Berechtigtes Interesse der Gemeinde besteht z.B. daran, Fotos von Veranstaltungen, die die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde darstellen, zu verarbeiten.
Bei einer Datenverarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO erfolgt eine Interessenabwägung zwischen dem berechtigten Interesse der Gemeinde und Ihren schutzwürdigen Grundrechten.
Im Bereich der Hoheitsverwaltung darf sich die Gemeinde nicht auf ein berechtigtes Interesse stützen, sondern Daten nur auf einer gesetzlichen Grundlage verarbeiten.
Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse bzw. zum Schutz lebenswichtiger Interessen liegt z.B. vor, wenn eine Datenverarbeitung im Zuge einer Naturkatastrophe oder Epidemie erfolgt.
Alle personenbezogenen Daten werden nur zu bestimmten, rechtmäßigen Zwecken und gemäß den angeführten Rechtsgrundlagen verarbeitet.
Ganz allgemein stützen wir uns in Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung (z.B. bei der Durchführung von Bauverfahren) auf die Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs 1 lit. c DSGVO) und die Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen (Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO).
In Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung stützen wir uns auf die Erfüllung (vor)vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO) oder verarbeiten die Daten aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO).
Kontaktaufnahme:
Wenn Sie Kontakt über das Kontaktformular auf der Webseite, über unsere E-Mail-Adresse oder unsere Telefonnummer mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen bekanntgegebenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.
Die Datenverarbeitung erfolgt dabei mit Ihrer Einwilligung bzw im berechtigten Interesse der Gemeinde (Art. 6 Abs 1 lit a und f DSGVO).
Die Daten werden nur bis zur Beantwortung Ihres Anliegens gespeichert.
Folgen der Nicht-Bereitstellung der Daten
Die Nicht-Bereitstellung der Daten führt dazu, dass wir die Leistung Ihnen gegenüber nicht erbringen können.
Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzlich oder vertraglich dazu verpflichtet, oder Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt.
Externe Auftragsverarbeiter erhalten Ihre Daten nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist, oder wir ein berechtigtes Interesse daran haben.
Sofern einer unserer Auftragsverarbeiter mit Ihren personenbezogenen Daten in Berührung kommt, stellen wir durch den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen gem. Art. 28 DSGVO sicher, dass dieser die Vorschriften der Datenschutzgesetze in gleicher Weise einhält wie wir.
Es werden keine Daten in Drittländer übermittelt.
Die Gemeinde kann personenbezogene Daten gegenüber Dritten offenlegen, wenn sie in Treu und Glauben davon überzeugt ist, dass dies vom Gesetz verlangt wird; dass dies auf eine gesetzliche oder gerichtliche Anordnung hinauf erfolgt; dass dies für den Schutz von Rechten, Eigentumsrechten oder der Sicherheit von uns oder den mit uns verbundenen Unternehmen, Geschäftsverbindungen, Kunden oder anderen Personen erforderlich ist.
Auftragsverarbeiter (insb. IT-Dienstleister) erhalten Ihre Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung können andere öffentliche Stellen und Behörden Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sein.
Liegt weder eine gesetzl. noch eine vertragliche Grundlage vor und besteht kein öffentliches / berechtigtes Interesse an der Datenweitergabe, erfolgt eine solche ausschließlich mit Ihrer Einwilligung.
Unabhängig von der Art der Datenerhebung stehen Ihnen als betroffene Person immer folgenden Recht zu:
Wenn die Datenverarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung erfolgt, steht Ihnen darüber hinaus gem. Art. 7 Abs 3 DSGVO das Recht auf Widerruf der von Ihnen erteilten Einwilligung zu. Die bis zum Widerruf getätigte Datenverarbeitung wird vom Widerruf nicht berührt.
Die oben genannten Rechte können Sie gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen, indem Sie einen entsprechenden, formlosen Antrag auf Auskunft, Löschung etc. übermitteln.
Die Gemeinde wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monates nach Eingang Ihres Antrags dazu Stellung nehmen. Angemessene Anträge werden von uns unentgeltlich bearbeitet.
Bei Verletzungen Ihres Rechtes auf Datenschutz oder sollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt, können Sie eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einbringen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde der Republik Österreich.
Diese erreichen Sie unter https://www.dsb.gv.at bzw. dsb@dsb.gv.at
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